Baulanderschliessungen

Bevor ein Gelände bebaut werden darf, muss es erschlossen werden. Gemeinsam mit dem Auftraggeber suchen wir in einem Variantenstudium die geeignete Lösung. In der Phase der Projektierung erstellen wir die Plangrundlagen für die Bewilligungsverfahren durch die kommunalen und kantonalen Behörden. 

Neben der strassenmässigen Erschliessung gilt es auch, die Ver- und Entsorgung der Baulandparzellen zu regeln. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Werken.